|
| ACSR | Austrian Connection of Salient Retrievers |
| ADC | Austrian Dog Connection |
| ED | Ellbogendysplasie |
| OCD | Osteochondrosis dissecans |
| FCI | Fédération Cynologique Internationale |
| HD | Hüftgelenksdysplasie |
| JP | Jagdprüfung |
| ÖKV | Österreichischer Kynologenverband |
| REZ | Retriever Zuchtbuch |
| ZEO | Zucht und Eintragungsordnung |
| WEST | Wesenstest |
II.
Züchter/ Zuchtrecht
(1)
Züchter
(2)
Zwingerbuch
III.
Zuchthunde/ Zuchtzulassung
(1)
Allgemeines
(2)
Hüftgelenksdysplasie (HD)
(3)
Ellenbogendysplasie (ED), Schulter (OCD)
(4)
Erbliche Augenkrankheiten (PRA, HC, RD)
(5)
Zähne
(6)
Wesenstest
(7)
Formwertbeurteilung
(8)
Zuchtausschließende Fehler
(9) Zuchtzulassung
(10) Zuchtverbot
IV.
Zuchtstätte/ Zwinger
(1)
Zwingernamenschutz
(2)
Zuchtstätte/Unterkunft
(3)
Haltung der Zuchthunde
V.
Deckakt
(1)
Deckrüde
(2)
Altersbestimmung
(3)
Deckschein
(4)
Aufgaben des Deckrüdenbesitzers
(5)
künstliche Besamung
(6)
Deckentschädigung
VI.
Wurf
(1)
Wurfmeldung
(2)
Wurfabnahme
(3)
Kaiserschnitt
(4)
Wurfplanung
(5) Aufgaben und Rechte des Zuchtwartes
VII.
Zuchtbuch
VIII.
Ahnentafeln / Abstammungsnachweise
IX.
Zuchtarten
I. Allg
Ziel
der ACSR Spezialzuchtordnung ist ein wesenssicherer, gesunder, leistungsfähiger
Hund, der dem FCI-Standard entspricht. Erbliche Defekte und Krankheiten können
somit besser erfasst und korrigiert werden. Zur Zucht werden nur rassereine,
eingetragene oder eintragungsberechtigte Retriever zugelassen, die im Besitze
eines gültigen Abstammungsnachweises sind oder von einem
anerkannten Dachverband abstammen. Die
Zucht unserer Retrieverschläge liegt in den Händen der zuständigen
Zuchtwarte. Unsere Retrieverschläge haben genau festgelegte Rassenkennzeichen,
die von der FCI vorgegeben sind. Hunde mit zuchtausschließenden
Fehlern können nicht zur Zucht eingesetzt werden.
Angestrebt
wird daher nicht die bloße Vermehrung von Retrievern, sondern die Erhaltung und
Verbesserung der Qualität von Wesen und Gesundheit. Das Wohl der Rassen muss für
jeden Züchter von Retrievern stets Priorität haben.
Ein Verkauf an den Handel wird mit Ausschluss und Zuchtbuchsperre geahndet !
Über
Ausnahmen von der Zuchtordnung entscheidet der Vorstand des ACSR unter
Einbindung eines Zuchtwartes, dies bedarf jedoch zuvor einer schriftlichen
Antragstellung.
Die
Spezialzuchtordnung tritt mit März 2004 vollinhaltlich in Kraft.
1)
Züchter/in kann nur sein, wer Mitglied in der
ADC ist
und das 18. Lebensjahr (unter 18 Jahren ist gesetzlicher Vertreter erforderlich)
vollendet hat. Nicht als
Mitglied
gilt jemand, dessen Aufnahme noch nicht ausdrücklich bestätigt worden ist oder
gegen den ein
Vereinsverfahren
auf Ausschluss oder Streichung im Sinne der Satzung läuft. Als Züchter
gilt;
Züchter
mit gültig registriertem Zwingernamen,
sprich
dem Verband der ADC als
Züchter gemeldet. Nach dem Verkauf einer
belegten Hündin gilt der neue Eigentümer als Züchter. Steht ein Hund in
gemeinschaftlichem Besitz mehrerer Personen, so ist dem Zuchtwart von den
Besitzern ein Zuchtverantwortlicher für das jeweilige Zuchtvorhaben im Sinne
dieser Zuchtordnung schriftlich zu nennen.
Der
Züchter ist verpflichtet, durch Erhalt des Zwingernamens die Zuchtrichtlinien
zu befolgen und alle bei ihm gezüchteten Hunde beim ADC Zuchtbuchamt eintragen zu
lassen.
Dem
Züchter wird angeraten, seine Würfe so zu planen, dass die korrekte und
betreuende Aufzucht aller Welpen gewährleistet wird.
2)
Zwingerbuch
Es
ist ein Zwingerbuch zu führen, in das fortlaufend einzutragen ist
a) Zu- und Abgänge von Zuchthunden
b)
Name, Zuchtbuchnummer und Wurftag
c)
Decktage
d)
Rüde/Hündin (mit Zuchtbuchnummer, HD-Bewertung...)
e)
Wurftag, Ergebnisse
f)
Abgänge von Welpen durch Verkauf, Exidus, Euthanasie
III.
Zuchthunde / Zuchtzulassung
Voraussetzungen
für eine Zulassung zur Zucht für alle Rüden und Hündinnen:
Zuchttauglichkeitsurkunde vom ADC
weitere aktuelle Augenuntersuchungen
weitere Championats- sowie Leistungsurkunden
(1)
Allgemeines
Es
muss eine vom ACSR - ADC, FCI anerkannte Ahnentafel vorliegen. Die Chip-/ Tätowiernummer
des Hundes muss mit der auf der Ahnentafel eingetragenen Chip-/ Tätowiernummer
übereinstimmen. Hunde mit zuchtausschließenden Fehlern können
nicht zur Zucht eingesetzt werden (siehe Ziffer 10).
(2)
Hüftgelenksdysplasie (HD)
Eine
Zuchtzulassung kann nur erteilt werden, wenn das HD-Gutachten
A1
- 2 (HD-0) ”frei”
B1
- 2 (HD-1) ”Grenzfall” Übergangsform entspricht.
Es
wird empfohlen, das Zuchttiere mit HD-B an Deckpartner mit HD-A angepaart
werden.
Hunde mit mittlerer oder schwerer HD (C, D, E) sind generell von der Zucht ausgeschlossen.
Die
offizielle Röntgenaufnahme der Hüftgelenke darf erst nach Vollendung des 12.Lebensmonats des betreffenden Hundes angefertigt werden. Die Ahnentafel ist
dem Röntgentierarzt vorzulegen, der diese mit dem HD-Stempel versieht. In allen
Röntgenaufnahmen sind der volle Name des Hundes und die Chip-/ Tätowiernummer
so einzutragen, dass sie nicht verändert werden können; alternativ kann die Röntgenaufnahme
eine Code-Nr. enthalten. Ist der Hund nicht identifizierbar, muss der Röntgentierarzt
vor dem Röntgen einen Chip setzen. Die Röntgenaufnahmen müssen auf Verlangen
dem Zuchtwart zur Einsicht ausgehändigt werden. Die Röntgenaufnahmen müssen an
eine der unten genannten Befundungsstellen zur Überbefundung gesendet
werden.
Univ.-Doz.Dr. Ewald
Köppel
Landskrongasse 6, 8600
Bruck an der Mur
O.Univ.Prof.Dr.med.vet.Tzt.
Elisabeth Mayrhofer
Veterinärmedizinische Universität Wien, Veterinärplatz
1, 1210 Wien
Dipl.Tzt.Dr.med.vet.
Peter Szabados
Geyrstr. 1
6020
Innsbruck
(3)
Ellenbogendysplasie (ED)
Eine
Zuchtzulassung kann nur erteilt werden, wenn das ED & OCD-Gutachten
Es
wird empfohlen, das Zuchttiere mit ED/OCD - Grenzfall an Deckpartnern mit ED/OCD - frei
angepaart werden. Die offiziellen Röntgenaufnahmen der Ellenbogen- und Schultergelenke dürfen
erst nach Vollendung des 12.Lebensmonats des Hundes angefertigt werden. Das
Verfahren entspricht dem der HD - Untersuchung.
Die bei der Untersuchung III Pkt. 2-3 angefertigten Röntgenbilder verbleiben im Original bei dem befundenden Röntgen-Tierarzt. Der Hundebesitzer hat die Möglichkeit, auf eigene Kosten bei einem dieser 3 Tierärzte eine Kopie anzufordern.
(4) Erbliche Augenkrankheiten - geändert durch Vorstandsbeschluss vom 03.03.2009
Progressive
Retina Atrophie - PRA: ab dem 01.04.2009 müssen nachstehende Retriever, die neu für
die Zucht angekört werden, verpflichtend einen prcd-PRA Gentest vorweisen. Für
alle bereits in der Zucht stehenden Retriever wird ein prcd-PRA Gentest
empfohlen.
° Labrador Retriever, Golden
Retriever, Nova Scotia Duck Tolling Retriever, Chesapeake Bay Retriever
Es dürfen
prcd-PRA - gengetestete Retriever ausschließlich wie folgt verpaart werden:
Genotyp N/N (frei) mit Genotyp N/N (frei)
Genotyp N/N (frei) mit Genotyp N/PRA (Träger)
Katarakt,
wie bisher: alle Retriever, die in der Zucht stehen haben eine Katarakt
Untersuchung vorzuweisen. Die
Untersuchung auf Katarakt muss für jede Größe jährlich durchgeführt
werden, bzw. darf vor Zuchtverwendung die Kataraktuntersuchung nicht älter
als 12 Monate alt sein. Diese Untersuchung darf nur von einem autorisierten
Tierarzt durchgeführt werden, Kontaktadressen dieser Tierärzte in Österreich
und Deutschland weiter unten. Es darf nur mit dem Befund "Katarakt
frei" gezüchtet werden.
„Katarakt zweifelhaft“: so ein
Hund mit Befund „Katarakt zweifelhaft“ bewertet wird, tritt umgehend eine
Zuchtsperre in Kraft. Ein Kontrollbefund ist innerhalb von 6 Monaten von einem
anderen autorisierten TA erstellen zu lassen. Dieser Kontrollbefund ist direkt
von der Befundungsstelle dem ACSR Zuchtwart zu übermitteln.
PRA
- progressive
Retinaatrophie/absterben von Nervenzellen der Netzhaut
HC
-
hereditäre
Katarakt/erbliche Linsentrübung, grauer Star
RD
- Retinadysplasie:
Die Retinadysplasie ist eine Fehlentwicklung in der Netzhaut.
Beschreibung:
PRA - Bei der PRA kommt es zu einem fortschreitenden Absterben von
Nervenzellen der Netzhaut. Die Erkrankung ist erblich und nicht angeboren, daß
heißt die Veränderungen treten oftmals erst in einem Alter von mehreren Jahren
auf. Betroffene Tiere leiden anfangs an einer Seheinschränkung in der
Dämmerung, später an zunehmender Sehschwäche auch bei Tageslicht. Die
Erkrankung ist progressiv und führt zur Erblindung. Leider gibt es keine
Therapie gegen die PRA, wodurch es besonders wichtig ist betroffene Tiere von
der Zucht
auszuschließen.
HC -
Die Katarakt ist besser bekannt unter dem Namen "Grauer Star". Es
handelt sich um eine Weißfärbung bzw. Trübung der Augenlinse, die in
fortgeschrittenen Fällen zu einer vollständigen Erblindung führt. Bei der
Katarakt werden abhängig vom Zeitpunkt des Auftretens, der genauen Lokalisation
und der Ursache zahlreiche Unterformen unterschieden.
Eine chirurgische Therapie ist meist möglich und zur Erhaltung des Sehvermögens
notwendig.
RD
- Es
gibt bei verschiedenen Hunderassen erbliche Formen. Vom klinischen Bild
ausgehend unterscheidet man 3 Formen:
1. Netzhautfalten,
2. Geographische Retinadysplasie mit größeren Flächen abnorm entwickelter
Netzhaut,
3. Totaler Retinadysplasie mit Netzhautablösung.
Die letzten beiden Formen führen zur Beeinträchtigung des Sehvermögens bzw.
Blindheit
Eine
Zuchtzulassung kann nur erteilt werden, wenn der gültige Augenuntersuchungsbefund die
Freiheit von PRA, HC und RD ergibt.
Liste der autorisierten Augen Tierärzte Österreich
| Mag. Gerhard Fasching | Wels | OÖ | 07242 / 351626 |
| Dr. Adalbert Fellner | Ried | OÖ | 07752 / 82400 |
| Dr. Hannes Gressl | Klagenfurt | K | 0643 / 43455 |
| Dr. Karin Holler | Leonding | OÖ | 0732 / 672821 |
| Dr. Walter Holzkacker | Gresten | NÖ | 07487 / 2882 |
| Dr. Jutta Kernstock | Wien | W | 01 / 8694798 |
| Dr. Uschi König | Waidhofen | NÖ | 02842 / 52159 |
| Mag. Günter Maass | Wien | W | 0676 / 6809655 |
| Mag. Harald Mayr | Graz | ST | 0316 / 273359 |
| Dr. Hannes Meissel | Oberalm | S | 06245 / 85425 |
| Prof. Dr. Barbara Nell | Wien | W | 01 / 250775330 |
| Dr. Christian Pollhammer | Weiskirchen | ST | 03577 / 81200 |
| Dr. Peter Rechberger | Linz | OÖ | 0732 / 757252 |
| Dr. Hubert Spadiut | Graz | ST | 0316 / 281881 |
| Prof. Dr. Ingo Walde | Wien | W | 01 / 25077533 |
Zur
Liste der autorisierten Augen Tierärzte Deutschland
Nicht
zur Zucht zugelassen sind:
1.
prcd-PRA genuntersuchte Retriever mit dem Befund Genotyp
PRA/PRA
2.
Hunde mit dem
klinischen Befund nicht frei, zweifelhaft oder
vorläufig nicht frei.
3.
direkte Nachkommen (F1-Generation) von an PRA erkrankten Hunden
(
Genotyp carrier N/Träger
4.
bekannte PRA - Träger
(5)
Zähne
Das
Gebiss eines Zuchthundes muss wie folgt beschaffen sein:
Für
die Zuchttauglichkeit mit Auflage: Fehlen von maximal 2 Zähnen. Diese Zuchttiere erhalten die Auflage, nur mit einem vollzahnigen
Partner (42 Zähne) zu decken.
(6)
Wesenstest für Retriever, gültig
ab 01.01.2005 !
Ab
01.01.2005 ist der „WEST“ für Hündinnen und Rüden zur Zuchtzulassung
Voraussetzung.
Der
Nachweis eines bestandenen WEST von frühestens 9 Monaten (Wesenstestordnung)
ist Voraussetzung für eine Zuchtzulassung. Ein nicht bestandener WEST kann nur
durch einen bestandenen, 2. oder max. 3. WEST korrigiert werden. Der WEST wird
vom ACSR durchgeführt und von einem ACSR Leistungsreferenten oder einem Leistungsrichter abgenommen.
Ausschreibungen erfolgen in der Verbandszeitung und im Internet www.acsr.at
unter News - Ausbildung. Bei Anmeldung zu einem
zuvor nicht bestandener West ist dem ACSR der vorgehende Westbericht anzuzeigen.
Die
positive Teilnahme am WEST wird in der Ahnentafel / Leistungsheft vermerkt.
Der
WEST entfällt bei positiver Ablegung folgender Prüfungen:
Allen
jagdlichen Prüfungen, Rettungshundeprüfung, Fährtenhundeprüfung,
Blindenhundeprüfung
sowie vergleichbare ausländische Prüfungen.
Informationen
über Inhalt und Ablauf des „WEST“
in der Wesenstestordnung
(7) Formwertbeurteilung
Die
Formwertbeurteilung ist frühestens mit 12 Monaten gültig und wird im Rahmen
der Zuchttauglichkeit bewertet. Mindestnote ist
„sehr gut“.
Die Meldung zur Formwertbeurteilung erfolgt auf einem Meldeblatt. Die Formwertbeurteilung erfolgt durch die jeweilige Verbandskörperschaft. Die Formwertbeurteilung kann beliebig wiederholt werden.
Es
wird empfohlen, angehende Zuchthunde bereits in der Jugendklasse vorstellig zu
machen (Zuchtwerteinschätzung). Außerdem wird jedem Züchter nahegelegt, sein
Zuchtpotenzial so oft wie möglich – insbesondere Deckrüden – auf den
vielen Zuchtausstellungen zu präsentieren, um die Wertigkeit der eigenen Zucht
zu erhöhen, diese zu präsentieren und die Möglichkeit des
Erfahrungsaustausches mit anderen Züchtern zu nützen.
Die
Formwertrichter beurteilen nach FCI - Richtlinien.
(8)
Zuchtausschließende Fehler
Zur
Zucht nicht zugelassenen Hunde sind solche, die mit zuchtausschließenden
Fehlern, ererbt oder erworben, behaftet sind.
Fehler:
Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten des Rassestandards ist als Fehler
anzusehen, dessen Bewertung im Verhältnis zum Grad der Abweichung steht.
Ausnahmen:
Der
ACSR kann bei reinen Schönheitsfehlern, bez. Abweichungen vom Rassestandard,
die keine
z. B: geringe Zahn – und Gebissfehler, leichte Über-
oder Untergröße. Tatsächlich wird Fall für Fall einzeln durch den ACSR unter
Einbindung eines Zuchtwartes entschieden.
Unter anderem schließen folgende
Fehler eine Zuchtzulassung aus:
a)
Fehlen eines oder beider Hoden im Hodensack
b)
Entropium
c) Ektropium
d)
vererblicher Grauer Star (HC)
e)
fortschreitender Netzhautschwund (GPRA und CPRA)
f)
Zahnfehler: Stellungsanomalien, die mit einer Verkürzung des Ober- (Vorbiss)
oder Unterkiefers
g)
und andere erbliche Krankheiten
(9)
Zuchtzulassung
1.
Original - Ahnentafel
2.
Bescheinigung über positiv abgelegten Wesenstest oder anderer anerkannter Prüfungen.
3.
Formwertbeurteilung
4.
HD-Gutachten
5.
ED-Gutachten
7.
Augenuntersuchungsbefund (nicht älter als 12 Monate vor Deckung)
Der
Antrag auf erstmalige Zuchtzulassung muss mindestens 4 Wochen vor dem geplanten
Deckakt gestellt
1.
ohne Auflage
2.
mit Auflage
Hundebesitzer,
deren Hund alle Anforderungen für eine Zuchtzulassung erfüllt, können bei
Vorlage
Nach
Erteilung der Zuchtzulassung, werden alle Unterlagen im Original sowie die
Sämtliche
Ergebnisse nach §3 Abs. 2, 3, 4, 6, können veröffentlicht werden
Nach
Erfüllung aller Zuchtkriterien stellt der ACSR eine Zuchttauglichkeitsurkunde
aus.
(10)
Zuchtverbot
Zuchtrüden-
oder Hündinnen die mehrmals Welpen mit Missbildungen oder schweren
Erbkrankheiten hervorbrachten, können nach eingehender Beratung mit Tierärzten
und Zuchtwarten nachträglich Zuchtverbot erhalten.
IV.
Zuchtstätte / Zwinger
(1)
Zwingernamenschutz
Der
Zwingername ist der unverwechselbare Zuname des Hundes. Er muss sich daher von
anderen
(2)
Zuchtstätte / Unterkunft
Jede
Zuchtstätte muss über eine Unterkunft und einen Auslauf im Freien verfügen.
Unterkunft und Auslauf sind in ihren Dimensionen und Ihrer Ausgestaltung
entsprechend den Bedürfnissen der Retriever und der vorgesehenen Anzahl der
Tiere und Würfe zu konzipieren. Käfig- und Kettenhaltung sind grundsätzlich
verboten.
Die
Zwingeranlage muss genügend groß, hell und trocken sein. Sie muss aus einer
Wurfbox, einem Auslauf für Welpen und einer Rückzugsmöglichkeit für die Hündin
besehen. Für die älteren Welpen muss ein Auslauf in einem Garten oder Grünfläche
möglich sein. Empfohlen wird als Zwingeranlage ein Raum, der sich in der
Wohnung des Züchters oder in unmittelbarer Nähe des Hauses befindet. Ist die
Zwingeranlage abseits des Hauses oder außerhalb der Hörweite, sind
dementsprechende elektronische Geräte zu verwenden, die eine Überwachung des
Wurfes jederzeit möglich machen.
Es
muss weiterhin ein intensiver Kontakt zu Menschen und Umwelt für Welpen und
Mutterhündin ebenso möglich sein, wie die Rückzugsmöglichkeit zur Ruhe.
(3)
Haltung der Zuchthunde
Der
Züchter ist verpflichtet, seine Hunde und Welpen in bestem Ernährungszustand
zu halten, gut zu pflegen,
Es gilt das Tierschutzgesetz in seiner jeweiliges aktualisierten Fassung.
ACSR
- Beauftragte
sind berechtigt, dies jederzeit unangemeldet zu überprüfen.
V. Deckakt
(1)
Deckrüde
DECKAKT
V.1: Vor dem Deckakt haben sich Deckrüden- und Hündinnenbesitzer vom Vorliegen von ADC anerkannten Ahnentafeln und vom Vorliegen gültiger Zuchtzulassungen der Zuchtpartner zu überzeugen.
V.2: Der Deckrüdenbesitzer hat nach dem Deckakt dem Züchter eine Deckbescheinigung (ADC - Formular) und zwei Kopien der Ahnentafel des Deckrüden auszuhändigen. Die Deckbescheinigung ist vom Hündinnenbesitzer innerhalb von 14 Tagen an den Zuchtwart des ACSR zu übersenden.
V.3: Die Höhe der Deckgebühr und deren Zahlung ist ausschließlich zwischen Züchter und Deckrüdenbesitzer zu regeln. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird eine schriftliche Vereinbarung gemäß der ZEO des ADC empfohlen.
V.4: Ein Nachdecken der Hündin innerhalb
derselben Hitze durch einen anderen Rüden ist nicht zulässig.
V.5: Die Deckbescheinigung (ADC - Formular) ist nach dem erfolgten Deckakt mit
folgenden Unterlagen vom Züchter im Original an den Zuchtwart zu übermitteln
• Deckbescheinigung im Original mit Original-Unterschriften des Rüden- und des
Hündinnen-Besitzers
• 2 Kopien der Ahnentafel des Rüden
• 1 Kopie der Zuchtzulassung des Rüden
• 1 Kopie des Befundes der aktuellen Augenuntersuchung des Rüden
(nicht älter als 12
Monate)
• Kopien aller Prüfungszeugnisse und Championats-Urkunden des Rüden sofern diese nicht
auf der Zuchtzulassung vermerkt sind
• Original-Ahnentafel der Hündin
• 2 Kopien der Ahnentafel der Hündin
• 1 Kopie der Zuchtzulassung der Hündin
• Kopien aller Prüfungszeugnisse und Championats - Urkunden der Hündin sofern diese
nicht auf der Zuchtzulassung vermerkt sind
• 1 Kopie des Befundes der aktuellen Augenuntersuchung der Hündin
(nicht älter als 12 Monate)
• Zuchtstättenkarte (Zwingerkarte) im Original
• nur bei ausländischen Deckrüden gilt zusätzlich: je eine Kopie aller Gesundheitsergebnisse, Zeugnisse von Prüfungen und ggf. Championatsurkunde
Bei
Zuchtzulassungen ohne Auflagen hat der Zuchthündinnenbesitzer freie Wahl unter
den zur Zucht zugelassenen
Rüden. Wurde bei der Zuchtzulassung eine Auflage erteilt, ist der Züchter
verpflichtet, die Auflagen strikt zu beachten. Ausländische Rüden können
unter Einhaltung der ACSR Zuchtrichtlinien verwendet werden.
Für
die Einhaltung der Zuchtbestimmungen ist der jeweilige Züchter selbst
verantwortlich.
Der
Besitzer des Deckrüden muss auf dessen Gesundheit achten, um möglichst keine
Deckkrankheiten zu übertragen.
(2)
Altersbestimmung
Das
Mindestalter für den ersten Deckakt wird für die Hündin auf 18 Monate
festgelegt.
Rüden dürfen ab erteilter Zuchttauglichkeit zum Decken verwendet werden.
Mit Vollendung des achten
Lebensjahres (z.B. 01.02.2000 bis 31.01.2008) scheiden Hündinnen aus der Zucht aus.
Maßgebend ist das Alter am Decktag.
(3)
Deckschein
Der Deckscheinvordruck ist rechtzeitig vor dem Deckakt beim ACSR anzufordern. Dieser ist vom Besitzer des Rüden und der Hündin nach erfolgtem Deckakt zu unterschreiben.
(4)
Aufgaben des Deckrüdenbesitzers
Der
Rüdenbesitzer hat über die Deckakte seines Rüden schriftlich Nachweis zu führen
(Deckbuch/Zuchtbuch). Das Deckbuch kann jederzeit von der/dem Zuchtwart/in bzw.
von der Zuchtkommission
zur Einsicht angefordert werden. Deckrüdenbesitzer und Zuchthündinnenbesitzer
(5)
Künstliche Besamung
Die
künstliche Besamung ist grundsätzlich möglich.
Inzestzucht (Verpaarungen von Verwandten ersten Grades) ist nicht zulässig.
(6)
Deckentschädigung
Über
die Höhe der Deckentschädigung soll vor dem Deckakt Einigung erfolgen. Wird
keine besondere Vereinbarung getroffen, gilt als verbindlich vereinbart, dass dem Deckrüdenbesitzer ein Welpe aus dem betreffenden Wurf zusteht und er in
diesem Falle die erste Wahl hat und den rechtzeitig ausgesuchten Welpen (3-5
Woche) in der 10.Lebenswoche bei sonstigem Verzicht auf die Deckentschädigung
übernehmen muss. Weiters gilt als vereinbart, dass im Falle des Leerbleibens
der Hündin anstelle einer vereinbarten Welpenüberlassung die Bezahlung eines
Deckgeldes treten kann. Es gilt ferner als vereinbart, dass bei nachgewiesener
Nichtaufnahme, nicht aber bei Verwerfen, der Deckrüde für dieselbe Hündin,
desselben Eigentümers ohne erneute Deckgebühr zur Verfügung zu stehen hat.
(6) Gesundheit
Die
Besitzer beider Hunde haben dafür zu sorgen, dass nur gesunde Hunde zur Deckung
eingesetzt werden.
Um
eine Ansteckungsgefahr auszuschließen wird ein Abstrich vor der Deckung
empfohlen.
VI. Der Wurf
(1)
Die Wurfmeldung
Züchter
müssen Würfe innerhalb von 3 Tagen dem ACSR melden.
(2)
Wurfabnahme
In den ersten drei Tagen muss der Wurf vom Tierarzt oder Zuchtwart auf Auffälligkeiten, Krankheiten und Abnormitäten überprüft werden und die Zahl der Welpen bestätigt werden.
Der
gesamte Wurf wird im Beisein der
Mutterhündin und im Beisein des Züchters durch eine/n Wurfabnahmeberechtigte/n
(Zuchtwart) nach der 8. Lebenswoche
abgenommen. Dabei wird ein ausführlicher Wurfabnahmebericht erstellt; der Züchter
erhält ein Exemplar dieses Berichtes ausgehändigt. Die Welpen müssen zum
Zeitpunkt der Wurfabnahme ausreichend entwurmt und durch einen Tierarzt gechipt worden sein. Die
Schutzimpfung ist durch einen internationalen Impfpass - EU Heimtierausweis - zu belegen.
Die Abgabe der Welpen ist
ab der beginnenden
9. Lebenswoche nur nach erfolgter Wurfabnahme erlaubt.
(3)
Kaiserschnitt
Nach
einem zweiten Kaiserschnitt ist die Hündin von weiterer Zucht auszuschließen.
(4)
Wurfplanung
Die
Hündin darf nur bei jeder 2.Läufigkeit gedeckt werden, der Mindestabstand muss
jedoch 11 Kalendermonate von Decktag zu Decktag betragen. Ausnahmen laut ZEO des
ADC.
Es besteht keine Beschränkung in der Anzahl der aufgezogenen Welpen pro Wurf. Wenn nötig muss die Mutterhündin durch eine Amme, oder durch Flaschenaufzucht unterstützt werden. Auch solcherart aufgezogene Welpen erhalten Papiere. Kein Welpe der zuviel im Wurf ist darf getötet werden, wenn er lebensfähig ist.
Ein
Verkauf an den Handel wird mit Ausschluss und Zuchtbuchsperre geahndet!
VII. Aufgaben und Rechte des Zuchtwartes
Der
Zuchtwart des ACSR oder eine von ihm bestimmte Person ist berechtigt, jederzeit die
Zuchtstätte sowie die Haltungsbedingungen der Hunde zu kontrollieren. Der
Zuchtwart hat für die Welpen die Abstammungsnachweise auszustellen und diese
sobald als möglich nach erfolgter Wurfabnahme an das Zuchtbuchamt der ADC zu senden.
VIII.
Ahnentafeln / Abstammungsnachweise
Ahnentafeln sind Abstammungsnachweise, die vom Zuchtbuchamt der ADC als mit den Zuchtbucheintragungen identisch gewährleistet werden. Ahnentafeln der ADC sind deutlich mit dem Emblem der ADC gekennzeichnet.
Eigentumswechsel
am Hund sind auf der Ahnentafel mit Namen und Adresse, Ort, Datum und
Unterschrift des Verkäufers zu bestätigen.
In
die Ahnentafel der Zuchthündin sind die Wurfdaten und Wurfstärken incl.
Kaiserschnitt einzutragen.
Bei
der Ausstellung von Zweitschrift - Ahnentafeln sind diese Daten zu übernehmen.
Der
ACSR kann die Vorlage der Ahnentafeln jederzeit verlangen, um Eintragungen zu überprüfen,
zu berichtigen
oder ergänzen zu lassen. Unrichtige oder gefälschte Ahnentafeln sind für ungültig
zu erklären und einzuziehen.
Eintragungen
aus den Ahnentafeln der Ahnen können nur bis zur Wurfeintragung der Welpen
durch das Zuchtbuchamt
übernommen werden; nach Wurfeintrag erworbene Titel und Leistungszeichen der Ahnen
werden auch später nicht nachgetragen.
Die
Welpen eines Wurfes erhalten Namen mit demselben Anfangsbuchstaben. Der erste
Wurf muss mit A beginnen, dann fortlaufend.
Die
Züchter sind verpflichtet, alle Würfe und alle Welpen dem ACSR zur Eintragung zu
melden. Auch Würfe, bei denen die Zuchtzulassung nicht vorlag oder die nicht
zulässig waren, werden in
das ADC Zuchtbuch eingetragen, jedoch mit einem entsprechenden Vermerk.
IX. Zuchtarten
Standard,- Kör,-
Elite,- und jagdliche Leistungszucht.
Die Ahnentafeln werden
als solche in die ZEO eingetragen.
X. Änderung der Retrieverzuchtordnung
Änderungen
bzw. Ergänzungen dieser Zuchtrichtlinien können jederzeit vom ACSR erarbeitet und beschlossen werden. Nach Genehmigung durch
den ACSR Vorstand und Veröffentlichung treten diese rechtswirksam in Kraft.
XI. Gebühren
Für die Durchführung der entsprechenden Beurkundungen steht dem ACSR und dem ADC eine Gebühr (Eintragungsgebühr) zu.
| Der Vorstand | |
| 1. Generalsekretär | acsr@gmx.at |
| 2. Generalsekretär Stellvertreter | acsr@gmx.at |
| 3. Erster Sekretär (Schriftführer) | acsr@liwest.at |
| 4. Sekretär Stellvertreter | ba.mair@salk.at |
| 5. Finanzreferent | amy-joy@aon.at |
| 6. Finanzreferent Stellvertreter | labi2@aon.at |
Tel:
+43 7717 7589 oder
+43 676 530 1413
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